Klimaanlage fiel aus
onlineurteile.de - Ein Paar reklamierte nach dem Pauschalurlaub den Ausfall der Klimaanlage im Hotel und das Fehlen eines "Shuttle-Service" vom Hotel zum nächsten Ort. So bekamen sie vom Reisepreis immerhin 193 Euro zurück. Vergeblich pochte der Reiseveranstalter darauf, dies sei eine so genannte Hotline-Buchung gewesen: Er habe nur das Angebot eines anderen Reiseveranstalters weiter vermittelt; Klimaanlage und Busservice seien in dessen Katalog erwähnt, an diese Angaben sei er aber nicht gebunden.
Dem mochte sich das Landgericht Düsseldorf nicht anschließen und argumentierte mit der Computer-Buchungsmaske des Reiseveranstalters (22 S 257/02). Hier verweise er selbst auf den Katalog der Firma X, in dem für das fragliche Hotel Klimaanlage und Busservice versprochen würden.
Bei Außentemperaturen von überwiegend über 30 Grad Celsius beeinträchtige das Fehlen einer Klimaanlage den Urlaub, vor allem Nachts störten solche Temperaturen den Schlaf. Dieser Reisemangel rechtfertige eine Minderung des Reisepreises um 15 Prozent. Weitere fünf Prozent seien abzuziehen, weil das Hotel relativ abgelegen sei und der Shuttle-Service zum nächsten Ort ("mehrmals täglich") nicht funktionierte. Bei den Sport- und Freizeitmöglichkeiten werde dieser Service im Katalog ausdrücklich erwähnt. Also erwarteten die Reisenden zu Recht, dass das Hotel den Transport zum nächsten Ort und zurück als kostenlose Dienstleistung anbiete.