"Knopf im Ohr" ist keine Marke

Plüschtier-Hersteller Steiff verlor Prozess um europaweiten Markenschutz

onlineurteile.de - Alle Plüschtier-Fans hierzulande kennen die Produkte der Margarete Steiff GmbH, die Plüschtiere "mit dem Knopf im Ohr". Doch mit dem Versuch, den Knopf als Marke europaweit schützen zu lassen, scheiterte das Unternehmen. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fehlt ihm das Wesentliche einer Marke, nämlich die Unterscheidungskraft (T-433/12 und T-434/12).

Beim europäischen Gemeinschaftsmarkenamt (HABM) hatte die Margarete Steiff GmbH einen "glänzenden oder matten, runden Metallknopf", der "im mittleren Bereich des Ohrs eines Stofftiers angebracht ist", als Gemeinschaftsmarke angemeldet (= gültig in allen EU-Mitgliedsstaaten).

Doch das HABM lehnte den Markenschutz ab: Der Knopf erlaube es dem europäischen Durchschnittsverbraucher nicht, ein Stofftier dem Produzenten Steiff zuzuordnen, also die betriebliche Herkunft der Ware zu erkennen.

Der EuGH wies die Klage des Unternehmens gegen die Entscheidung des HABM ab und schloss sich dessen Argumentation an. Eine Marke müsse geeignet sein, Produkte als "von einem bestimmten Hersteller stammend" zu kennzeichnen. Das gelinge umso besser, je mehr sie von der Norm bzw. davon, was "branchenüblich" sei, abweiche.

Etiketten und Verzierungen an den Ohren von Plüschtieren seien jedoch in der Spielzeugbranche übliche Gestaltungselemente. Sie seien daher keine Merkmale, die es den Kunden ermöglichten, Produkte verschiedener Hersteller voneinander zu unterscheiden. Verbraucher seien an eine große Vielfalt dieser Waren und ihrer Designs gewöhnt.

Ein Knopf im Ohr oder an anderen Teilen von Stofftieren weiche nicht von der Norm ab und sei keinesfalls unverwechselbar. Er werde von den Verbrauchern als dekoratives Element wahrgenommen — als eine Variante einer Vielzahl möglicher Befestigungen von Fähnchen oder anderen Verzierungen — und nicht als Hinweis auf den Produzenten.