Kölner Karneval ohne Glasflaschen
onlineurteile.de - Vor zwei Jahren sprach die Stadt Köln das unerhörte Machtwort: Im Endspurt des Karnevals sei es für die "Jecken" verboten, im Freien Glasflaschen oder Trinkgläser zu benutzen und bei sich zu tragen. Das Verbot galt für Teile der Kölner Innenstadt (Altstadt, Zülpicher Viertel u.a.). Lebensmittelhändler durften dort keine Getränke in Glasflaschen verkaufen.
Ein Bürger und ein Kioskbetreiber klagten gegen diese städtische Anordnung und stießen beim Verwaltungsgericht Köln auf Verständnis: Die Gefahrenschwelle werde durch Trinken aus Gläsern und den Verkauf von Flaschen nicht überschritten.
Die Kommune legte gegen das Urteil Berufung ein, mit der sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen kürzlich aus aktuellem Anlass befasste (5 A 2375/10, 5 A 2382/10). Im Straßenkarneval führten die Kölner Karnevalisten massenhaft Gläser und Glasflaschen mit sich, stellte das OVG fest. Häufig genug würden sie ordnungswidrig entsorgt, mit anderen Worten: auf der Straße weggeworfen.
Die unübersehbare Masse an Glas und Scherben in einer Menge dicht gedrängt feiernder Menschen sei gefährlich — auch und gerade wegen des massenhaften Alkoholkonsums. Durch Scherben drohten Schäden wie Schnittwunden, Reifenpannen, die Behinderung von Rettungsfahrzeugen etc. Dass die Stadt dem vorbeugen wolle, sei nicht nur nachvollziehbar, sondern geboten. Das Verbot sei rechtmäßig.