"Königin von Saba"-Ausstellung abgekupfert
onlineurteile.de - Vor einigen Jahren zeigte das staatliche Museum für Völkerkunde in München eine interessante Ausstellung über den Jemen: "Im Land der Königin von Saba". 564 der 782 ausgestellten Objekte waren bereits vorher in einer Ausstellung in Paris zu sehen, die das Institut du Monde Arabe gestaltet hatte. Das Institut verklagte den Freistaat Bayern als Träger des Völkerkundemuseums: Die Münchner hätten nicht nur einen großen Teil der Exponate, sondern auch Texttafeln und das Konzept der Ausstellung von Paris übernommen und damit das Urheberrecht verletzt. Die Ausstellungskonzeption zu verwerten, sei ausschließlich dem Institut vorbehalten.
Für eine Jemen-Ausstellung in Wien hatte das Institut du Monde Arabe eine Million Französische Francs als Vergütung kassiert. Die Münchner dagegen hatten die Franzosen übergangen, sich direkt mit dem Kultusministerium der Republik Jemen in Verbindung gesetzt und die Exponate für Gegenleistungen im Wert von 100.000 DM erhalten.
Das Landgericht München I entschied, dass der Freistaat Bayern an das Institut du Monde Arabe Schadenersatz zahlen muss (21 O 2324/00). Eine Ausstellungskonzeption sei eine eigenständige geistige Leistung und damit urheberrechtlich geschützt. Die Münchner Ausstellung sei mehr oder weniger abgekupfert gewesen. Präsentation, Auswahl und Anordnung der Objekte seien ähnlich, bei den verbindenden Texten sei eine große Übereinstimmung festzustellen. Daher hätte man sich von vornherein mit dem französischen Institut über eine Vergütung einigen müssen.