Koffer bei einem Flug verloren?
onlineurteile.de - Beim Rückflug von Mallorca sei ihr Koffer nicht an der Gepäckausgabe des Flughafens angekommen, meldete die Frau ihrer Reisegepäckversicherung. Belegt mit Kaufquittungen, benannte sie die Höhe des Verlusts: 2.163 Euro. Doch aus dem "Geschäft" wurde nichts. Die Versicherung kam dahinter, dass die Urlauberin bereits im Vorjahr bei einer anderen Versicherungsgesellschaft für einen vergleichbaren Schaden kassiert hatte. Im Schadensformular hatte sie aber bei der Frage nach früheren Verlusten von Reisegepäck "Nein" angekreuzt.
Solche Versuche gehen meistens ins Auge: Denn die Versicherungsunternehmen unterhalten beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ein Infosystem, das alle Versicherungsfälle speichert und vergleicht. Wenn ein Versicherungsnehmer frühere Schäden verschweigt, wird dadurch seine Schadensmeldung unglaubwürdig, urteilte das Amtsgericht München (222 C 5082/04). Mit dieser Begründung wies der Amtsrichter die Zahlungsklage der Münchnerin ab.
Die Frau stellte sich naiv und behauptete, die Frage falsch verstanden zu haben: Nach ihrer Ansicht habe sich die Frage nach früheren Verlusten nur auf Schadensmeldungen bei derselben Versicherung bezogen. Das kaufte ihr der Amtsrichter allerdings nicht ab. So ein Irrtum sei ausgeschlossen, erklärte er. Denn im Formular werde - für den Fall, dass der Versicherungsnehmer "Ja" ankreuzt - als nächstes nach dem Versicherungsunternehmen gefragt. Das wäre überflüssig, wenn es nur um dieselbe Versicherung ginge.