Kolbenfresser nach 88.000 Kilometern
onlineurteile.de - Mit 80.146 Kilometern auf dem Tacho brachte ein Gebrauchtwagenhändler das knapp vier Jahre alte Dieselfahrzeug an den Mann. Die Fahrfreude des Kunden währte nicht lange, denn schon drei Monate nach dem Kauf gab der Motor den Geist auf. Ursache: ein "Kolbenfresser"! Nachdem der Käufer den Händler vergeblich aufgefordert hatte, den Schaden zu beheben, ließ er woanders einen Austauschmotor einsetzen und präsentierte dem Verkäufer die Rechnung über 5.107 Euro.
Der Gebrauchtwagenhändler muss sie begleichen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (24 U 198/04). Für Fehler des Käufers gebe es keinerlei Anhaltspunkte. Kurz vor dem Ausfall des Motors habe er den Wagen zur Inspektion in eine Werkstatt gegeben. Ölstand und Kühlmittel seien dort gecheckt worden und in Ordnung gewesen. Angesichts des heutigen Stands der Technik sei die Annahme, ein Kolbenfresser könnte durch "Bedienungsfehler", also durch Fehler beim Fahren, verursacht werden, überholt und abwegig.
Berücksichtige man zudem die kurze Zeitspanne zwischen Kauf und Eintritt des Motorschadens, bleibe nur der Schluss, dass der Wagen bereits bei der Übergabe an den Käufer technisch mangelhaft gewesen sei. Dafür müsse der Händler einstehen. Was genau den "Kolbenfresser" verursachte, könne daher offen bleiben. Beim Kauf eines modernen Mittelklassewagens mit Dieselmotor erwarte der Kunde zu Recht eine Kilometerleistung im sechsstelligen Bereich.