Kollision bei der Blade-Night
onlineurteile.de - Bei einer Münchener Blade-Night stießen kurz vor dem offiziellen Startschuss zwei Skater zusammen. Der eine fuhr von hinten auf den anderen auf, der Betroffene fiel nach hinten und brach sich den Knöchel. Während der Verletzte dem Hintermann die Schuld zuschob, behauptete der, er sei von einem unbekannten Dritten aus dem Gleichgewicht gebracht worden. Im Sturz habe er dann unglücklich den "Kollegen" mitgerissen. Welche Version des Unfallgeschehens stimmte, war trotz mehrerer Zeugenaussagen nicht mehr zu klären.
Deshalb lehnte das Oberlandesgericht München die Klage des Verletzten auf Schadenersatz ab (10 U 2345/03). Die Bewegungsabläufe beim Inline-Skaten seien schwer zu beherrschen, das Gleichgewicht oft prekär und das Gedränge vor einem Massenstart wie bei der Blade-Night ziemlich groß. Daher gebe es eine Vielzahl von möglichen Erklärungen für einen Sturz in einer solchen Situation. Ein zwingender Schluss auf ein Verschulden des Skaters, der den anderen zu Fall brachte, lasse sich unter diesen Umständen nicht ziehen.