Kollision beim Einfahren auf die Autobahn
onlineurteile.de - Schuld an dem Unfall war Autofahrerin A: Kaum auf die Autobahn eingefahren, wechselte sie (mit einer Geschwindigkeit von ca. 100 km/h!) auf die Überholspur - knapp vor dem Wagen von Autofahrerin B. Damit nötigte sie Frau B, die mit mindestens 160 km/h unterwegs war, zu einer Vollbremsung. Trotzdem fuhr Frau B auf das Auto von Frau A auf. Wenn sie Tempo 130 eingehalten hätte, hätte sie den Auffahrunfall leicht vermeiden können, fand später der Unfallexperte heraus.
Hauptursache für den Zusammenstoß sei das Fehlverhalten von Frau A gewesen, erklärte das Oberlandesgericht Nürnberg (13 U 712/10). Der auf eine Autobahn Einfahrende hafte in der Regel allein für den Schaden, wenn er direkt nach dem Einfahren auf die Überholspur wechsle und so die anderen Verkehrsteilnehmer gefährde.
Trotz des erheblichen Verschuldens von Frau A hafte hier jedoch Frau B mit. Sie könne sich nicht darauf berufen, dass der Unfall für sie "unabwendbar" gewesen sei, und müsse deshalb für ein Viertel ihrer Reparaturkosten selbst aufkommen. Denn: Hätte sie sich an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gehalten, hätte schon ein ganz geringfügiges Abbremsen die Kollision verhindert.
Ein "idealer Fahrer" fahre nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit - schon gar nicht bei Dunkelheit und dichtem Verkehr! Wer höchstens 130 km/h schnell fahre, vermeide derartige Gefahrensituationen von vornherein: Mit der Geschwindigkeit steige nun einmal das Unfallrisiko.