Kommune darf Weihnachtsmarkt nicht privatisieren
onlineurteile.de - Die Stadt Offenbach am Main hatte 1996 entschieden, den traditionellen Offenbacher Weihnachtsmarkt nicht mehr selbst auszurichten. Sie übertrug diese Aufgabe der ProOf GmbH Veranstaltungsgesellschaft. Der Betreiber eines Imbissstandes, der mit der ProOf GmbH jedes Jahr um seine Teilnahme am Weihnachtsmarkt streiten musste, verklagte schließlich die Stadt.
Die ProOf GmbH sei ihm gegenüber voreingenommen, argumentierte der Standinhaber, ihre Geschäftsführer seien direkte Konkurrenten und somit befangen. Die Stadt sei nicht berechtigt, Entscheidungen über Zulassungsanträge von Bewerbern für Standplätze auf kommunalen Märkten voll und ganz privaten Veranstaltern zu übertragen. Sie müsse diese Entscheidungen selbst treffen. Mit diesem Anliegen konnte sich der Imbissstand-Besitzer zunächst nicht durchsetzen.
Doch das Bundesverwaltungsgericht sprach 2009 ein "Machtwort": Einer Kommune sei es nicht erlaubt, so eine Aufgabe, die sie freiwillig übernommen habe, uneingeschränkt abzuschieben. Mit dieser Vorgabe wurde der Rechtsstreit an den Verwaltungsgerichtshof Kassel zurückverwiesen, der nun dem Kläger Recht geben musste (8 A 2613/09).
Offenbach habe die Verantwortung für die Auswahl der Marktteilnehmer, für die Marktordnung und die Werbung für den Weihnachtsmarkt vollständig einem privaten Verein übertragen, so die Richter. Diese Privatisierung sei unzulässig: Kommunen dürften Aufgaben besonderer sozialer, kultureller und traditioneller Prägung nicht ganz und gar delegieren. Wenn eine Stadt mit privaten Veranstaltern kooperiere, müsse sie sich zumindest Steuerungsmöglichkeiten vorbehalten: Es müsse gewährleistet sein, dass der traditionelle Markt den Interessen der Bürger entsprechend durchgeführt werde.