Konkurrentenklage unter Apothekern
onlineurteile.de - Hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einem Apotheker aus Köthen zusätzlich die Betriebserlaubnis für eine Filialapotheke in Halle und die Erlaubnis erteilt, von dort aus apothekenpflichtige Arzneimittel zu versenden, verstößt dies nicht gegen das Apothekengesetz;
die Klage eines Konkurrenten gegen die Versandhandelserlaubnis ist nur ausnahmsweise zulässig, und zwar dann, wenn er durch den Versandhandel unzumutbare Wettbewerbsnachteile erleidet, die über die Folgen üblicher Konkurrenz hinausgehen.