Korrosionsgefahr: Kupfer nicht vor Eisen

DIN-Normen sind verbindlicher Maßstab für korrekte Trinkwasserinstallation

onlineurteile.de - In mehreren Häusern wurden von einer Fachfirma kupferhaltige Wärmetauschergeräte eingebaut. Später traten im Rohrleitungssystem Korrosionsschäden auf. Die Installationsfirma wurde dafür verantwortlich gemacht und auf Schadenersatz verklagt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) warf den Mitarbeitern des Handwerksbetriebs vor, die technischen Regeln für Trinkwasser-Installationen (DIN 50930 Teil 3, DIN 1988 Teil 7) missachtet zu haben (VIII ZR 344/03). Danach dürfen "Bauteile und Apparate mit wasserberührten Flächen aus Kupferwerkstoffen in Fließrichtung nicht vor solchen aus verzinkten Eisenwerkstoffen in die Trinkwasseranlage eingeordnet werden". Denn: Kupfer und Kupferlegierungen können Ionen an das Wasser abgeben, die schon in geringer Konzentration Korrosion an feuerverzinkten Werkstoffen verursachen.

Da die Rohrsysteme der Auftraggeberin mit verzinkten Stahlrohrleitungen ausgestattet waren, wurden hier tatsächlich Kupferbestandteile aus den Wärmetauschern ausgeschwemmt und führten zu Korrosionsschäden. Bei der Montage der Wärmetauscher hätten die Installateure merken müssen, so der BGH, dass Bauteile mit Kupfer verlötet waren und auf diese Weise eine Kupfer-Zink-Mischinstallation entstehen würde. Indem sie die einschlägigen DIN-Normen ignorierten, hätten die Handwerker fahrlässig ihre Sorgfaltspflichten verletzt. Daher hafte die Firma für den Schaden.