Kostenlose Arzneimitteldatenbank für Ärzte — wenn sie Werbung zulassen
onlineurteile.de - Es verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht und die Berufsordnung der Ärzte,
wenn ein Unternehmen (ifap Service-Institut für Ärzte und Apotheker GmbH) eine von ihm entwickelte Arzneimitteldatenbank Ärzten zur Verfügung stellt und zwar wahlweise entweder kostenpflichtig ohne Werbung oder kostenlos, dann aber mit Werbung von Pharmaunternehmen; eine werbefinanzierte Datenbank stellt nicht grundsätzlich unlautere Reklame dar, die die Ärzteschaft dadurch, dass sie kostenlos abgegeben wird, unsachlich beeinflusst.