Kostenübernahme für Implantate ungeklärt

Zahnärztin beginnt trotzdem mit der Behandlung

onlineurteile.de - Eine Zahnärztin wollte ihrem Patienten mit Implantaten zu dritten Zähnen verhelfen - bekanntlich eine höchst kostspielige Angelegenheit. Sie wusste, dass er als Beamter privat versichert war und ihren Heil- und Kostenplan der Krankenversicherung vorgelegt hatte, um die Kostenübernahme zu prüfen. Die Antwort ließ noch auf sich warten, dennoch wollte sich die Zahnärztin schon ans Werk machen. Die Implantatbehandlung werde vollständig von der Versicherung finanziert, beruhigte sie den Patienten.

Dann kam der Kostenschock: Die Krankenversicherung wollte für die Zahnpreziosen nur zum Teil einstehen. Da war guter Rat teuer! Der Patient zahlte nicht, die Ärztin klagte ihr Honorar ein. Der Patient war der Ansicht, die Zahnärztin müsse auf das restliche Honorar verzichten, weil sie ihn falsch beraten habe. Doch das Oberlandesgericht Köln verurteilte ihn dazu, die Hälfte des ausstehenden Honorars zu übernehmen (5 U 144/04).

Grundsätzlich sei es Sache des Patienten und nicht des Arztes, mit seinem Versicherer die Kostenübernahme abzuklären. Der Patient hätte die Stellungnahme des Versicherers abwarten müssen: Versicherungsschutz sei höchst unterschiedlich ausgestaltet, das gehöre zum Allgemeinwissen. Vor allem bei teuren Zahnbehandlungen müssten Patienten - Kassenpatienten und Privatpatienten - in der Regel mit Zuzahlungen rechnen.

Mediziner müssten ihre Patienten nicht nach Details des Versicherungsschutzes befragen. Sie dürften umgekehrt aber auch nicht"ins Blaue hinein" Ratschläge geben. Denn dem Patienten gegenüber erscheine der Arzt oder Zahnarzt auch in Versicherungsfragen als eine Art Fachmann. Auskünfte müssten daher richtig sein oder unterbleiben. Im konkreten Fall habe die Zahnärztin leichtfertig dem Patienten eingeredet, alle Kosten würden erstattet. Deshalb müsse sie auf die Hälfte des ausstehenden Honorars verzichten.