Kranke Kälber gekauft?

Landwirt fordert vom Verkäufer Schadenersatz wegen Infektion seines Viehbestands

onlineurteile.de - Ein Landwirt kaufte von einem Viehzüchter vier Kälber. Wenig später hielt er ihm vor, kranke Tiere verkauft zu haben. Der Tierarzt habe alle behandeln müssen und vorher habe sich das restliche Vieh angesteckt. Mindestens sechs Kälber seien an der eingeschleppten Krankheit gestorben, von den Kosten des Tierarztes ganz zu schweigen. Zudem habe er wegen der Infektionsgefahr alle Ställe reinigen und streichen lassen müssen. Insgesamt schulde ihm der Viehzüchter 16.600 Euro Schadenersatz.

Der Viehzüchter sah das allerdings ganz anders: Die jungen Tiere seien im Winter für Krankheiten besonders anfällig. Er habe gesunde Kälber geliefert, die habe der Landwirt aber in eine schmutzige und feuchte Behelfsunterkunft gebracht. Im Übrigen sei schon zwei Wochen früher bei einem der Kälber des Landwirts eine Durchfallerkrankung festgestellt worden. Das sei wahrscheinlich der Ausgangspunkt für die Infektion weiterer Tiere gewesen.

Der Gesundheitszustand der Kälber wurde von Zeugen ganz unterschiedlich beschrieben. Nicht einmal der Tierarzt, vom Käufer als Zeuge aufgeboten, war sich sicher, ob er wirklich die neu gekauften vier Kälber untersucht hatte oder Tiere aus dem Bestand des Bauernhofs. Das Landgericht Coburg wies am Ende die Schadenersatzklage des Landwirts ab (14 O 263/11).

Dass die vier Kälber die Infektionskrankheit in den Viehbestand eingeschleppt hätten, sei nicht bewiesen, so das Gericht. Es verließ sich letztlich auf die Aussagen halbwegs neutraler Zeugen, die aussagten, beim Abladen hätten die Tiere nicht krank gewirkt. Wenn die Kälber kurz nach der Lieferung so schwer krank gewesen wären, wie der Landwirt behauptet habe, hätte das schon beim Abladen auffallen müssen, schlussfolgerte das Gericht. Also sei der Infektionsherd woanders zu suchen.