Kranke Mieterin besudelt Tür des Nachbarn
onlineurteile.de - Eine seelisch kranke und unter Betreuung stehende Mieterin hatte es auf ihren Nachbarn abgesehen: Sie kippte Küchenabfälle vor dessen Wohnungseingang und beschmierte die Türe mit Kot. Die Wohnungstür musste erneuert werden. Die Vermieterin sah keine andere Möglichkeit, als der alten Frau, die schon 17 Jahre in dem Haus wohnte, fristlos zu kündigen. Erfolglos klagte die Betreuerin gegen die Kündigung.
Sie wurde vom Amtsgericht Braunschweig als rechtmäßig bestätigt (119 C 3037/04). Innerhalb einer Hausgemeinschaft müsse man aufeinander Rücksicht nehmen, erklärte der Amtsrichter. Indem sie auf ekelerregende Weise die Tür des Nachbarn besudelte, habe die Mieterin zweifellos gegen diese Pflicht verstoßen.
Dass sie wegen ihrer geistigen Verfassung für ihre Untaten nicht verantwortlich sei, ändere daran nichts. Ein eklatanter Verstoß gegen den Mietvertrag rechtfertige auch bei einem "schuldunfähigen Mieter" einen sofortigen Rauswurf. Das Gericht hielt es für unzumutbar, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen.