Kranke müssen rezeptfreie Mittel selbst zahlen

Bundesverfassungsgericht: Regelung ist zulässig und senkt die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen

onlineurteile.de - Herr X leidet seit vielen Jahren an einer chronischen Atemwegserkrankung. Um die Beschwerden zu lindern, verschreibt ihm sein Hausarzt ein Medikament. Weil es der Patient in der Apotheke auch ohne Rezept bekommen könnte, muss er dafür Geld ausgeben, pro Monat 28,80 Euro. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich nur die Kosten verschreibungspflichtiger Medikamente.

Es könne doch nicht rechtens sein, rezeptfreie Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der Krankenkasse auszuschließen, meinte Herr X. Es verstoße gegen das Prinzip der Gleichbehandlung, chronisch Kranken so ein Sonderopfer abzuverlangen. Diesen Standpunkt verfocht er bis zum Bundesverfassungsgericht, doch ohne Erfolg: Auch von chronisch kranken Patienten könne der Gesetzgeber einen eigenen Beitrag zu den Krankheitskosten verlangen, erklärten die Verfassungsrichter (1 BvR 69/09).

Der Gleichheitsgrundsatz der Verfassung schränke den Gesetzgeber zwar ein, aber er könne durchaus unterschiedliche Sachverhalte unterschiedlich behandeln — wenn das sachlich gerechtfertigt sei. Versicherte, die verschreibungspflichtige Medikamente nehmen, und Versicherte, die rezeptfrei erhältliche Medikamente brauchen, würden in der Tat ungleich behandelt. Man könne aber davon ausgehen, dass fast alle Versicherten beide Sorten Arzneimittel konsumierten.

Verschreibungspflicht bestehe bei Medikamenten mit stärkerer Wirkung, die man nicht ohne ärztliche Kontrolle einnehmen sollte. Ob ein Medikament rezeptfrei sei oder nicht, orientiere sich also an der Sicherheit und Gesundheit der Patienten. Dass mit der Zuzahlung bei rezeptfreien Arzneimitteln darüber hinaus die Kosten des Gesundheitswesens gesenkt werden sollten, sei nicht sachwidrig, sondern angemessen.

Das zeige gerade der konkrete Fall, weil es um ein relativ günstiges Arzneimittel gehe. Das sei kein unzumutbares "Sonderopfer". Um die Kosten für finanziell stark belastete chronisch Kranke in Grenzen zu halten, gebe es zudem Ausnahmeregelungen. Bei sehr schweren Krankheiten finanzierten die Krankenkassen unter Umständen auch rezeptfreie Medikamente, sofern sie zur üblichen Therapie gehörten.