Krankenkasse muss Fettabsaugung nicht finanzieren

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Leidet eine gesetzlich Versicherte an Lipödemen (= schmerzhafte Häufung von Fettgewebe) an den Beinen und lässt das Fett absaugen, muss die gesetzliche Krankenkasse die Kosten des Eingriffs nicht übernehmen,

das gilt selbst dann, wenn weder eine Ernährungsumstellung, noch Sport und manuelle Lymphdrainagen die Gesundheit der Frau verbessern konnten; denn die Fettabsaugung (Liposuktion) ist eine neue Methode der Behandlung, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (der über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet) jedenfalls im ambulanten Bereich noch kein "grünes Licht" gegeben hat.