Krankenkasse muss nicht für Karatekurs zahlen

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Ein neunjähriger Junge - über seine Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert -, hat gegen die Krankenkasse keinen Anspruch auf einen Zuschuss für einen Karatekurs bei einem Sportverein, auch wenn die Eltern der Meinung sind, dass Sport für die Gesundheit des Kindes notwendig ist; ein monatlicher Zuschuss von zehn Euro für die Kosten eines Sportvereins gehört nicht zu den (Krankheiten vorbeugenden) Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung laut Sozialgesetzbuch den Versicherten gewähren muss: Sportangebote für Mitglieder gehören vielmehr zu ihren freiwilligen Leistungen.