Krankenversicherer kündigt den Vertrag einer Frau ...

... wegen verschwiegener Schwangerschaftskomplikationen: Diskriminierung wegen des Geschlechts!

onlineurteile.de - 2008 schloss eine Frau bei einem privaten Krankenversicherer eine Zusatzkrankenversicherung ab. Sie verneinte alle Fragen nach medizinischer Behandlung und gesundheitlichen Problemen. Ein Jahr später bekam sie ein Schreiben vom Versicherer: Sie habe im Antragsformular eine stationäre Behandlung wegen Schwangerschaftsdiabetes und Bluthochdruck nicht angegeben. Deshalb trete er vom Versicherungsvertrag zurück.

Die Versicherungsnehmerin zog vor Gericht, um den Fortbestand des Vertragsverhältnisses feststellen zu lassen: Sie habe nichts verschwiegen, der Versicherungsagent sei über sämtliche Vorerkrankungen und die Frühgeburt ihres Sohnes 2005 informiert gewesen. Darüber hinaus verlangte sie Entschädigung, weil der Versicherer sie wegen ihres Geschlechts benachteilige.

Ihre Klage wurde vom Oberlandesgericht Hamm aus formalem Grund abgewiesen: Ansprüche wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Diese Frist hatte die Frau versäumt. Grundsätzlich bejahte das Gericht einen Anspruch auf Entschädigung (20 U 102/10).

In Bezug auf private Versicherungsverträge schreibe das AGG vor, dass Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft nicht zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führen dürfen. Frauen dürften deshalb nicht schlechter gestellt werden als Männer. Das gelte auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.

Wenn mit der Schwangerschaft einhergehende Krankheiten für Prämienhöhe und Leistungsumfang keine Rolle spielen dürften, dann könnten sie auch im Falle ihres Verschweigens die Versicherung weder zu Rücktritt, noch zu Kündigung des Vertrags berechtigen. Kündige die Versicherung einer Frau aus diesem Grund, diskriminiere sie die Versicherungsnehmerin wegen ihres Geschlechts.