Kranker Ehemann als Gewalttäter
onlineurteile.de - Das Ehepaar hatte 1960 geheiratet. Im Alter wurde der Mann schwer krank, erlitt zwischen 2004 und 2007 drei Schlaganfälle. Seine hilflose Wut über seine Probleme tobte er offenbar an seiner berufstätigen Ehefrau aus: In dieser Zeit verprügelte er sie mehrmals. Die Frau erstattete Strafanzeige, beantragte Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz und reichte die Scheidung ein.
Da sie immer schon besser verdient hatte als ihr Mann, war sie bei der Scheidung eigentlich zum Versorgungsausgleich verpflichtet. Vom Amtsgericht forderte sie jedoch, den Ausgleich wegen der Gewalttätigkeit ihres Ehemannes nicht durchzuführen. So geschah es auch, doch die Beschwerde des Ehemannes hatte beim Oberlandesgericht Saarbrücken Erfolg (9 UF 5/09).
Im Strafverfahren wegen Körperverletzung habe das Landgericht festgestellt, dass der Ehemann zum Zeitpunkt der Prügelei schuldunfähig gewesen sei, erklärten die Richter. So gesehen, sei es nicht grob unbillig, der Ehefrau den Versorgungsausgleich aufzuerlegen. Eine Eheverfehlung, die nicht schuldhaft begangen wurde, rechtfertige den Ausschluss des Versorgungsausgleichs nicht. Der Ehemann habe es während der Ehezeit auch nicht grob leichtfertig und in illoyaler Weise unterlassen, seine eigene Altersvorsorge zu betreiben.