Kranker kann Fitnessstudio kündigen
onlineurteile.de - Ein sportbegeisterter Mann schloss mit einem Fitnessstudio einen Vertrag (Laufzeit: 6 Monate). Das Training kostete wöchentlich 9,85 Euro. Dazu kamen allerlei andere Kosten: eine Servicepauschale von neun Euro pro Quartal, einmal jährlich eine Nutzungsgebühr für eine Berechtigungskarte und ein Gesundheitscheck für 19 Euro. Außerdem war im Vertrag auch noch eine laufende Tariferhöhung versteckt (0,29 Euro jeweils zu Beginn eines Vierteljahres).
Der Kunde überblickte nicht, wie viel er dem Fitnessstudio pro Monat schuldete und zahlte schließlich gar keine Mitgliedsbeiträge mehr. Als ihm der Studioinhaber "auf die Pelle rückte" und Geld verlangte, kündigte der Sportler den Vertrag mit der Begründung, seine Gesundheit erlaube kein Training mehr. Probleme mit der Wirbelsäule und eine chronische Sehnenscheidenentzündung am Handgelenk belegte der Mann mit ärztlichem Attest.
Das Landgericht Münster erklärte die Kündigung für wirksam (6 T 48/10). Wenn ein Kunde wegen akuter gesundheitlicher Beschwerden das Angebot des Studios nicht mehr wahrnehmen könne, habe er das Recht, den Vertrag zu kündigen. Denn der Fitnessvertrag sei für ihn sinnlos, wenn er nicht trainieren könne — selbst wenn er Einrichtungen wie die Sauna weiterhin benützen dürfte.
Ausstehende Mitgliedsbeiträge müsse der Kunde zwar begleichen, die könne der Studioinhaber verlangen. Doch dessen Forderung von ca. 800 Euro liege weit darüber und sei insoweit unberechtigt.
Denn das Studio habe den Vertrag so gestaltet, dass es für die Kunden sehr schwierig sei, den geschuldeten Wochen- oder Monatstarif auszurechnen. Einerseits werde ein konkreter Gesamtbetrag pro Woche im Vertrag dick gedruckt hervorgehoben. Andererseits seien im Fließtext eine Menge ungewöhnlicher Klauseln zu allen möglichen Gebühren versteckt.
Das widerspreche dem Gebot der Klarheit: Kunden müssten nicht damit rechnen, dass neben der wöchentlichen Grundgebühr in großem Umfang weitere, verdeckte Kosten anfielen. Daher schulde der Ex-Kunde dem Studio nur den Grundbetrag für die 15 Wochen zwischen Vertragsschluss und Kündigung (ca. 150 Euro).