"Krasser Kebab"

"Erkan & Stefan" ziehen gegen McDonalds-Werbung zu Felde

onlineurteile.de - Die österreichische Abteilung des Hamburger-Imperiums startete im ORF, auf Plakaten und im Internet eine Kampagne für BigKebab-Burger und Onion Rings. McDonalds warb mit einer Sprachparodie im Stil türkischstämmiger Jugendlicher, wie man sie auch aus der Comedy von "Erkan & Stefan" kennt. Auf den Plakaten prangte eine Goldkette mit dem Anhänger "Krasser Kebab". Der Schauspieler aus dem Werbespot sah den Komikern zwar nicht ähnlich, trug aber Mütze, Oberlippenbart und Goldkette, also deren typische Accessoires.

Die Münchner "Comedians" verklagten McDonalds Österreich auf Schadenersatz und Unterlassung: Die Werbekampagne missbrauche ihre Imagemerkmale und verwende Stimmdoppelgänger. Die Burger-Kette winkte ab: Man habe einen Schauspieler engagiert, der keinem der Komiker ähnlich sehe und zudem allein auftrete. Bilder oder Stimmen von "Erkan & Stefan" seien nicht verwendet worden. Das Landgericht München I gab dem Unternehmen Recht: Es gebe kein Monopol von "Erkan & Stefan" auf "türkdeutsche Sprach-Comedy" (9 O 3430/06).

Vergeblich pochte deren Anwalt auf ein Urteil des OLG Hamburg: Das Gericht hatte den Erben des Komikers Heinz Erhardt Schadenersatz für Werbung zugesprochen, in der dessen Stimme und Sprachduktus imitiert wurde. Der Fall liege anders, so das Landgericht, denn Heinz Erhardt sei berühmt für eine nur ihm eigene Form der sprachlichen Darstellung. "Erkan & Stefan" dagegen hätten keinen eigenen Sprachstil entwickelt. Sie parodierten vielmehr die Verwendung der deutschen Sprache durch türkischstämmige Jugendliche. Sie imitierten ein allgemeines Phänomen, das auch von anderen Künstlern imitierend und parodierend aufgegriffen werde. ("Erkan & Stefan" legten Berufung gegen das Urteil ein.)