Krebskranke sucht Hilfe bei Schamanen
onlineurteile.de - Die Verzweiflung war natürlich groß: Die Schulmedizin bot für die unheilbar krebskranke Frau keinen Ausweg mehr. Da suchte die Patientin nach Alternativen und fand die Website "shamanic-way.de". Auf dieser Internetseite wird für ein Camp im peruanischen Regenwald geworben, wo Vater und Sohn X schamanische Heilbehandlungen mit Säften und Pflanzen durchführen.
X Junior und dessen Ehefrau gingen in Deutschland auf Kundenfang und sprachen mit Interessenten, so auch mit der Krebskranken. Sie machten ihr Hoffnung und so flog die Frau schließlich mit ihrem Mann nach Peru. Für die Flüge gaben die Eheleute rund 4.000 Euro aus, für die Reise 4.420 Euro pro Person.
Sei es, weil der Behandlungserfolg ausblieb, sei es, weil die hygienischen Verhältnisse im Camp "unerträglich" waren: Jedenfalls reiste das Ehepaar vorzeitig ab. Anschließend verlangte die Patientin von Frau X die Reisekosten zurück. Das Oberlandesgericht Köln wies ihre Zahlungsklage ab (16 U 80/12). Sie habe mit Frau X keinen Reisevertrag geschlossen, so das Gericht.
Diese habe Auskunft über das Camp (einfache Unterkunft, Stromanschluss, Telefon) und über die Behandlung gegeben. Dadurch werde sie nicht zu einer Reiseveranstalterin, die für die "Zustände im Camp" geradestehen müsste. Ansprüche wegen schlechter Behandlung müsste die Patientin gegen den "Oberschamanen" Vater X geltend machen, auf dessen Konto auch der Reisepreis eingezahlt wurde.
Sie werfe Frau X außerdem vor, sie über die Heilungschancen getäuscht zu haben. Aber Frau X verstehe von Medizin nichts, wie sie im Gespräch mehrfach betont habe. Ihre Aussagen habe die Patientin nicht als Garantie für einen Heilerfolg verstehen dürfen. Sie und ihr Mann hätten gewusst, dass sie mit dem "shamanic way" den Boden der fundierten wissenschaftlichen Erkenntnisse verließen und sichere Aussagen unmöglich waren. Es erscheine daher wenig überzeugend, dass sich die Patientin in der Gewissheit zu der Reise angemeldet habe, sie werde gesund zurückkommen.