Krebstherapie in Kalifornien
onlineurteile.de - 2002 wurde bei dem Beamten Prostatakrebs entdeckt. Sein Arzt riet ihm, zunächst abzuwarten und den PSA-Wert (ein prostataspezifisches Antigen) regelmäßig zu kontrollieren. Als der Wert 2008 allmählich anstieg, entschied sich der Mann für eine Protonenbehandlung an der Loma Linda-Universitätsklinik in Kalifornien. 50 Prozent seiner Krankheitskosten übernimmt die Beihilfe, zusätzlich war der Beamte privat krankenversichert.
Die private Krankenversicherung lehnte es ab, sich an den Kosten der Krebstherapie in den USA zu beteiligen: Sie sei medizinisch nicht notwendig, andere Arten der Bestrahlung seien preiswerter und ebenso effektiv. Die Schulmedizin habe die Protonentherapie noch nicht anerkannt. Die Versicherung müsse jedoch nur die Kosten anerkannter Behandlungsmethoden erstatten.
Von Mai bis August 2009 ließ sich der Patient in den USA behandeln, dafür zahlte er 67.500 US-Dollar. Von seiner Krankenversicherung forderte er anschließend die Hälfte der Kosten. 22.707 Euro müsse der Versicherer beisteuern, entschied das Landgericht Berlin, nachdem es sich von einem Experten hatte beraten lassen (7 O 222/09).
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen im Jahr 2009 sei es vertretbar, die Protonentherapie als notwendig einzustufen, so der medizinische Sachverständige — auch wenn sie in Deutschland nicht eingesetzt werde. Früher sei es Standard gewesen, die Prostata zu entfernen. Heute habe sich die Strahlentherapie etabliert, weil sie effektiv sei und weniger Nebenwirkungen zeitige. Die Bestrahlung mit Protonen habe wegen ihrer physikalischen Eigenschaften Vorteile.
Bisher sei sie in der klinischen Praxis zwar weniger verbreitet, weil der technische Aufwand und die Kosten hoch seien. Möglicherweise werde sich das jedoch künftig ändern: Derzeit befänden sich weitere Protonentherapiezentren im Bau, nicht nur in den USA. Am Loma Linda Krebszentrum werde Prostatakrebs seit 1991 erfolgreich mit Protonentherapie behandelt. Es habe damit weltweit am meisten Erfahrung.
Damit sei die Argumentation der Krankenversicherung widerlegt, fand das Landgericht: Hier gehe es um eine geeignete und erfolgversprechende Behandlungsmethode. Dass in Deutschland andere Strahlentherapien angewandt werden, belege nicht, dass die Protonentherapie von der Schulmedizin nicht anerkannt sei. Anerkannt sei eine Behandlungsmethode dann, wenn unter Schulmedizinern nicht mehr nennenswert über ihre generelle Wirksamkeit gestritten werde. Das treffe bei der Protonentherapie zu.