Kredit fürs Auto
onlineurteile.de - Ein Ehepaar nahm 37.172 DM Kredit auf und kaufte damit ein neues Auto. Bei der Bank unterschrieben beide Eheleute den Kreditvertrag. Der Mann verdiente damals 3.000 DM netto monatlich, die arbeitslose Frau bekam vom Arbeitsamt 1.000 DM monatlich. Im Vertrag war die Kontonummer des Mannes angegeben; später rief die Frau bei der Bank an, und bat darum, die monatlichen Raten von ihrem Konto abzubuchen. So geschah es auch.
Ein Jahr danach trennte sich das Paar. Er behielt das Auto und sie stellte die Ratenzahlungen ein. Im Streit mit der Bank trug die Frau vor, sie sei mit der Rückzahlung des Darlehens finanziell hoffnungslos überfordert. Ihr das abzuverlangen, sei sittenwidrig. Mit dieser Argumentation wäre die Frau vielleicht durchgekommen, wenn sie für den Kredit nur gebürgt hätte. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) stufte sie als Kreditnehmerin ein und entschied, dass sie das Geld aufbringen muss (XI ZR 114/03).
Dass die Ehefrau mit dem Auto nicht selbst fahren konnte, war nach Ansicht des BGH ohne Belang. Trotzdem habe sie an der Aufnahme des Kredits ein eigenes Interesse gehabt und sich nicht etwa rein aus Liebe in Schulden gestürzt. Denn die Eheleute benötigten ein Fahrzeug, um den Alltag zu bewältigen. Zudem sei die Ehefrau im Vertrag als Kreditnehmerin bezeichnet, habe mit den Bankangestellten wegen der Überweisung des Geldes an den Fahrzeughändler verhandelt und die Raten von ihrem Konto abbuchen lassen. So verhalte sich nur eine Kreditnehmerin, der es darauf ankomme, selbst die Schulden zu tilgen - während ein Bürge in der Regel nichts unternehme, sondern darauf hoffe, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkomme. Sittenwidrig sei der Kreditvertrag keinesfalls: Jeder erwachsene Mensch könne in eigener Verantwortung Geschäfte abschließen, die ihn finanziell überforderten.