Kreditinstitut will Kunden über "Erben/Vererben" aufklären

Individuelle Rechtsberatung ist den Rechtsanwälten vorbehalten

onlineurteile.de - Der Filialleiter einer Bank dachte sich eine Werbeaktion aus, um neue Kunden anzusprechen und der Stammkundschaft etwas zu bieten. Im Schalterraum ließ er ein auffälliges orangefarbenes Schild aufstellen, auf dem zu lesen war: "Aktionswoche. Exclusiv bei uns. Wir schaffen Klarheit über Erben/Vererben, Patientenverfügung, Vollmachten". Schwer zu sagen, wie das Angebot bei den Kunden angekommen wäre, denn die Aktion wurde sofort von einem Rechtsanwalt gestoppt. Dem Kreditinstitut müsse verboten werden, auf Werbeplakaten Rechtsberatung anzubieten und diese durchzuführen, beantragte der Anwalt bei Gericht.

Das Landgericht Hannover entsprach seinem Antrag (18 O 321/02). Der Text auf dem Schild kündige nicht etwa allgemeine Vorträge zu den Themen Erben/Vererben etc. an, was unproblematisch wäre. Es gehe um einen besonderen Service des Kreditinstituts. Man könne das nur so verstehen, dass die Kunden individuell beraten werden sollten. Individuelle Rechtsberatung sei aber den Rechtsanwälten vorbehalten. Als Service des Kreditinstituts gehe dies nur in Ordnung, wenn die Beratung mit konkreten Geldgeschäften von Kunden zusammenhänge.