Kreditkartentausch
onlineurteile.de - Wechselt eine Bank (hier: Commerzbank) den Kreditkartenanbieter, muss sie vor dem Austausch der Karten, der eine Vertragsänderung darstellt, die betroffenen Kunden über ihre Rechte informieren:
Kunden müssen dem Wechsel zustimmen, andernfalls können sie ihre Vertragsbeziehung zum Geldinstitut fristlos kündigen; teilt die Bank den Kunden ohne diese Information nur mit, die VISA-Karte werde demnächst gegen MasterCard ausgetauscht, stellt das einen Wettbewerbsverstoß dar; da die Akzeptanz der Kreditkartenanbieter und der Einsatzbereich der Karten unterschiedlich sind, ist der Kartenanbieter ein wichtiges Kriterium für den Abschluss eines Kreditkartenvertrags — ein Geldinstitut kann ihn nicht nach Belieben ändern.