Kreuzfahrt wegen des Irakkriegs abgeblasen

Reise durch höhere Gewalt gefährdet - Kunde durfte den Vertrag kündigen

onlineurteile.de - Sie hätte so schön werden können, die "Große Oster-Kreuzfahrt" im Mittelmeer, mit Aufenthalten und Besichtigungen in Istanbul, Zypern und Ägypten. Vom 13.-28. April 2003 sollte die Schiffsreise dauern, doch am 20. März 2003 begann der Irakkrieg. Schon eine Woche vorher hatte der Reiseveranstalter den Kunden geschrieben, man werde "auf Grund der politischen Situation im Nahen Osten" Ägypten lieber nicht anfahren. Als dann noch das Auswärtige Amt Reisewarnungen für die Türkei herausgab, wurde dem Ehepaar endgültig mulmig.

Die Kunden kündigten Anfang April den Reisevertrag, weil die Reise durch "höhere Gewalt erheblich gefährdet" sei. Sie wollten dem Reiseveranstalter nur einen Abschlag für seine Vorleistungen zahlen, während der Reiseveranstalter 60 Prozent des Reisepreises als Stornogebühr forderte, immerhin 3.233 Euro. Wer zehn Tage vor Reisebeginn zurücktrete, müsse gemäß den Allgemeinen Reisebedingungen so viel zahlen, teilte das Unternehmen mit. Doch das Landgericht Leipzig wies die Klage des Reiseveranstalters ab (1 S 4/05). Er dürfe die Kündigung wegen unvorhersehbarer höherer Gewalt nicht umdeuten in einen normalen Reiserücktritt, der ganz andere finanzielle Folgen nach sich ziehe.

Zu Recht hätten die Kunden den Reisevertrag gekündigt. Die Reiseziele Limassol (Zypern) und Istanbul lägen in Ländern, die in den Krieg hätten verwickelt werden können. Ende März habe der türkische Ministerpräsident erklärt, er werde notfalls Truppen in den Nordirak schicken. In der Türkei bestand die Gefahr von Terroranschlägen, so damals das Auswärtige Amt. Außerdem habe man im April 2003 nicht gewusst, welche Waffen der Irak wirklich habe und ob sich die Situation weiter verschärfen könne. Sich angesichts dieser Unsicherheit an Bord eines Schiffes in der Nähe des Krisengebiets zu erholen, sei fast unmöglich, der Nutzen der Reise für die Kunden also mehr als fraglich gewesen.