Küche fing Feuer
onlineurteile.de - Ein Brand in einem Einfamilienhaus hatte vor allem die Einbauküche in Mitleidenschaft gezogen. Der Hauseigentümer forderte jedoch von seiner Gebäudeversicherung vergeblich Ersatz: Eine serienmäßig vorgefertigte Einbauküche sei kein Bestandteil des Gebäudes, bekam er zu hören.
So sah es auch das Amtsgericht Düren (45 C 477/02). Für Einrichtungsgegenstände sei die Hausratversicherung zuständig. Zum Gebäude gehörten Küchen nur dann, wenn sie maßgenau für einen bestimmten Raum angefertigt und individuell gestaltet seien. Im Unterschied dazu könne eine Serien-Einbauküche, die mit Dübeln und Schrauben an der Wand befestigt sei, ohne Weiteres abgeschraubt, transportiert und anderswo wieder montiert werden. Dies sei kein großer Aufwand, selbst wenn man eventuell die Elemente in der Reihenfolge variieren oder gegebenenfalls eine neue Arbeitsplatte zukaufen müsse. Solche Küchen bildeten keine substanzielle Einheit mit einem Haus oder einer Wohnung. Daher müsse die Gebäudeversicherung den Schaden des Hauseigentümers nicht übernehmen.