"Kühl kalkuliert, gut profitiert"
onlineurteile.de - Im Internet warb eine Bank großspurig mit einem Super-Tagesgeld-Angebot. Unter der Überschrift "Kühl kalkuliert, gut profitiert" versprach sie Geldanlegern "satte" Zinsen von 2,25 Prozent pro Jahr. Dieses Versprechen wurde auf der Startseite groß herausgestellt. Sehr diskret auf hinteren Internetseiten platziert war dagegen der Hinweis, dass dieses Angebot nur für einen Anlagebetrag bis 5.000 Euro galt.
Für höhere Beträge erhielten die Geldanleger von der Bank nur Zinssätze zwischen einem und 0,25 Prozent pro Jahr. Diese nicht ganz unwichtige Information hatten die Werber gut versteckt: Potenzielle Kunden konnten sie erst nach einigen Klicks lesen — wenn sie bereits dabei waren, ein Konto zu eröffnen. Wettbewerbshüter beanstandeten die Reklame als wettbewerbswidrig.
Das fand die Bank völlig abwegig: Internetnutzer wüssten, dass Angebote zum Anlegen von Festgeld oder Tagesgeld nur unter bestimmten Voraussetzungen gälten. Wer sich für das Tagesgeld-Angebot interessiere, werde über Zinssätze und Anlagebeträge korrekt informiert. Damit kam das Kreditinstitut beim Landgericht Mönchengladbach nicht durch (8 O 18/13).
Es verbot die Internetwerbung: Sie enthalte den Kunden wesentliche Informationen vor und verstoße damit gegen das Wettbewerbsrecht. Wenn eine Zinsangabe, so wie hier, als Blickfang in der Reklame herausgestellt werde, erwecke dies den Eindruck, der Zinssatz gelte uneingeschränkt für alle Anlagebeträge. Nur ein klarer Hinweis auf die Einschränkungen, der ebenso auffällig platziert sei wie die Zinsangabe selbst, könne diesen falschen Eindruck bei potenziellen Kunden vermeiden.
So ein Hinweis fehle hier. Im Grunde sei es rein zufällig, ob der Verbraucher nach mehrmaligem Klicken tatsächlich bis zur Information über die konkreten Zinssätze vorstoße oder eben nicht. Dass die Rendite bei höheren Anlagebeträgen weit unter den angepriesenen 2,25 Prozent Zinsen liege, gehöre aber zu den wichtigen Informationen, die das Kreditinstitut den Geldanlegern in der Werbung rechtzeitig mitteilen müsse und so, dass sie ins Auge fallen. (Die Bank hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)