Kündigung ausgeschlossen
onlineurteile.de - Im Kleingedruckten eines Mietvertrags war bestimmt, dass Vermieter und Mieter einer Wohnung innerhalb der ersten beiden Jahre nach Vertragsschluss nicht kündigen durften. Die Mieter fühlten sich an diese Klausel nicht gebunden und kündigten vorzeitig.
Auf Klage der Vermieter entschied der Bundesgerichtshof, dass die Klausel wirksam ist (VIII ZR 379/03). Nach der Reform des Mietrechts bestehe die Möglichkeit, einen unbefristeten Mietvertrag zu schließen und für einen bestimmten, vertraglich festgelegten Zeitraum das Recht zur ordentlichen Kündigung auszuschließen. Diese Regelung benachteilige die Mieter nicht, weil sie für beide Seiten gelte und den Vermieter in gleicher Weise binde. Dass die Klausel hier durch Formularvertrag vereinbart wurde, spiele keine Rolle.