Kündigung im Fitnessstudio
onlineurteile.de - Obwohl er an Rheuma litt und oft Schmerzen in den Händen hatte, schloss ein Mann einen Vertrag mit einem Fitnessstudio ab. Drei Jahre lang ging es gut, dann verschlechterte sich sein Gesundheitszustand. Am 1. Oktober 2002 verlängerte sich die Laufzeit des Vertrags um sechs Monate. Diese Gelegenheit zu einer fristgerechten Kündigung versäumte der Kunde und kündigte den Vertrag am 7. Oktober fristlos. Dass er aus gesundheitlichen Gründen das Studio nicht mehr nutzen konnte, belegte er mit einem Attest seines Hausarztes. Der Studioinhaber erklärte die Kündigung für gegenstandslos und klagte das Nutzungsentgelt für die sechs Monate ein.
Das Amtsgericht Bad Homburg gab ihm Recht, weil das Attest "zu vage" war (2 C 1744/03 (24)). "Bis auf weiteres" könne der Patient keinen Sport mehr treiben, stehe im Attest. Das sei zu unbestimmt. Eine ärztliche Bescheinigung müsse eindeutige Angaben dazu enthalten, weshalb und wie lange der Kunde das Studio nicht nutzen könne. Zwar sei der Kunde im Herbst 2002 mehrere Male kurz im Krankenhaus gewesen (belegt durch Bescheinigungen von Klinik und Krankenversicherung). Aber auch das rechtfertige keine fristlose Kündigung: Von Januar bis März 2003 (= die Hälfte der Vertragslaufzeit) hätte der Kunde trotzdem Kraftübungen machen können.
Dazu komme, dass der Kunde schon längere Zeit von Rheuma geplagt werde. Dennoch habe er das Studio regelmäßig genutzt und einige Termine verstreichen lassen, an denen er problemlos aus dem Vertrag hätte aussteigen können. Daher könne er dem Vertragspartner keine fristlose Kündigung zumuten, die sich auf die altbekannten Gesundheitsprobleme stütze.