Kündigung wegen Eigenbedarfs

Vermieter zog erst aus seinem Haus aus und wollte dann wieder zurück

onlineurteile.de - Früher wohnte der Hauseigentümer selbst in seinem Frankfurter Mietshaus. Zwischen ihm und dem Mieter, der mit Frau und fünf Kindern im Erdgeschoss in einer 3-Zimmer-Wohnung lebte, gab es häufig Zoff. Bereits im Jahr 2000 hatte der Eigentümer deshalb dem Mieter gekündigt. Vor Gericht argumentierte der Anwalt des Vermieters seinerzeit mit dessen angegriffener Gesundheit: Bluthochdruck und ein Venenleiden machten jeden Ärger für ihn lebensbedrohlich. Doch das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam.

Der Mieter blieb, statt dessen zog 2004 der Hauseigentümer zu seiner Lebensgefährtin; in einen Ort, der ca. 100 Kilometer vom Frankfurter Arbeitsplatz des Mannes entfernt lag. Ein Jahr später kündigte er dem Mieter erneut und meldete Eigenbedarf an. Der Umzug habe sich fatal ausgewirkt, klagte er. Die täglichen Fahrten zur Arbeit seien eine zu große Belastung. Er habe sich die Fahrerei zunächst zugetraut, doch sein Gesundheitszustand habe sich rapide verschlechtert. Nun müsse er unbedingt wieder zurück nach Frankfurt.

Der Mieter widersprach der Kündigung und ließ es auf eine Räumungsklage ankommen. Das Landgericht Frankfurt gab ihm Recht (2-11 S 317/06). Der Vermieter könne sich hier nicht auf Eigenbedarf berufen, weil er ohne Not seine Wohnung im Haus aufgegeben habe. Da sei der spätere Eigenbedarf für ihn schon erkennbar gewesen.

Täglich 200 Kilometer zu fahren, sei natürlich Stress und belaste den Fahrer physisch. Dass er das nicht bewältigen könne, hätte dem ehemaligen Lastwagenfahrer von vornherein klar sein müssen. Im Jahr 2000 sei er (angeblich) so krank gewesen, dass er bei erneutem Streit mit dem Mieter um sein Leben fürchtete. Wenn das zutraf, dann habe der Vermieter unmöglich beim Auszug damit rechnen können, er werde jeden Tag eine Strecke von 200 km Fahrtstrecke verkraften.