Kündigung wegen zweier Taubenschläge?

Vermieter müssen dem Mieter wegen "permanenter Kündigungsversuche" Anwaltskosten ersetzen

onlineurteile.de - Das Verhältnis zwischen den Vermietern und dem Mieter eines Einfamilienhauses war schon lange gespannt. Die Vermieter wollten ihn loswerden und strengten zu diesem Zweck diverse Prozesse an, die sie allesamt verloren. Zuletzt ging es um zwei Taubenschläge, die der Mieter angeblich widerrechtlich (= ohne Baugenehmigung) ans Haus gebaut hatte.

Eines Tages drehte der Mieter den Spieß um und verlangte Schadenersatz für seine Anwaltskosten. Beim Amtsgericht Jülich setzte er sich durch (11 C 19/06). Taubenschläge seien ohne größere Probleme wieder zu entfernen, so der Amtsrichter, ohne die Substanz der Mietsache zu beschädigen. Die Tatsache, dass der Mieter Taubenschläge errichtet habe, rechtfertige keine Kündigung des Mietvertrags.

Darüber seien die Vermieter schon längst informiert - durch vorangegangene Urteile des Amtsgerichts, das schon eine "Vielzahl von Prozessen zwischen den Parteien entscheiden durfte". Wer zu kündigen versuche, ohne einen Kündigungsgrund zu haben, schulde der gegnerischen Partei Schadenersatz. Dem Mieter sei nichts anderes übrig geblieben, als anwaltlichen Rat einzuholen und gegen die "permanenten Kündigungsversuche" vorzugehen.