Künftige Bankkauffrau mit Schulden?
onlineurteile.de - Laut Berufsbildungsgesetz kann ein Ausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit gekündigt werden; kündigt eine Sparkasse den Ausbildungsvertrag mit einer Jugendlichen bereits vor Beginn der Probezeit,
verstößt dies dann nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn die ausbildende Sparkasse wegen erheblicher Schulden der Auszubildenden daran zweifelt, dass die Jugendliche für den Beruf der Bankkauffrau geeignet ist.