Künstlersozialkasse:

Privater Fernsehsender muss für "Superstar"-Jury Künstlerabgabe zahlen

onlineurteile.de - Die Künstlersozialversicherung versichert Publizisten und Künstler im Alter, bei Pflegebedürftigkeit und Krankheit. Zur Hälfte werden ihre Leistungen aus den Beiträgen der Versicherten finanziert. 20 Prozent steuert der Staat bei, 30 Prozent werden mit der Künstlersozialabgabe bestritten. Diese Abgabe wird von Unternehmen verlangt, die Künstler und Publizisten beschäftigen.

Vom Fernsehsender RTL forderte die Künstlersozialkasse die Abgabe für die Juroren der Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" (ein Talentwettbewerb für Nachwuchssänger, bei dem das Fernsehpublikum mit abstimmt). Das Honorar der mit Prominenten besetzten Jury sei abgabenpflichtig, so die Künstlersozialkasse. Denn die Tätigkeit der Juroren sei als "Unterhaltungskunst" einzustufen.

Der Fernsehsender zahlte nicht und stellte sich auf den Standpunkt, die Jury bestehe aus "Experten" und nicht aus Künstlern. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab jedoch der Künstlersozialkasse Recht(L 16 KR 5/08).

Ob Dieter Bohlen ein Künstler sei, scheine manchen wohl zweifelhaft. Dennoch müsse RTL die Künstlerabgabe zahlen. Das Künstlersozialversicherungsgesetz definiere den Begriff Künstler sehr weit und gebe keinen besonderen Qualitätsrahmen vor. Es genüge, dass die "Jury eine eigenschöpferische Leistung" bringe, um die Fernsehzuschauer zu unterhalten.