Künstliche Befruchtung
onlineurteile.de - Auf natürlichem Wege hatte es nicht geklappt, deshalb unterzog sich das Ehepaar der langwierigen und teuren Prozedur einer künstlichen Befruchtung. Gut, dass die private Krankenversicherung des Mannes dafür aufkam (Kostenpunkt: 3.581 Euro). Und tatsächlich brachte die Frau ein gesundes Kind zur Welt. Das sollte aber nun kein Einzelkind bleiben - das Paar plante eine zweite künstliche Befruchtung. Jetzt stellte sich allerdings die Krankenversicherung quer: Ein Kind sei für Gesundheit und Zufriedenheit des Ehepaares genug, ein zweites Mal werde man nicht zahlen.
Vor dem Amtsgericht konnte sich der Mann noch durchsetzen: Aus dem Versicherungsvertrag sei keine Beschränkung der Kinderzahl abzuleiten, befand der Amtsrichter. Doch das Landgericht München I war anderer Meinung und wandte ein, eine weitere künstliche Befruchtung würde die Gemeinschaft der Versicherten mit hohen Kosten bei ungewissem Ausgang belasten (20 S 21528/03). Zwar sei in der Zeugungsunfähigkeit des Mannes eine Krankheit zu sehen und der Wunsch nach einem zweiten Kind durchaus verständlich. Wenn Eltern Kinder auf Kosten der Versichertengemeinschaft haben wollten, könnten sie aber nicht völlig frei über den Nachwuchs entscheiden. Das Interesse der Versichertengemeinschaft habe nun, nach der Geburt des ersten Kindes, Vorrang.