Künstliches Hüftgelenk funktioniert - Nerven verletzt

Honorar für Arzt, wenn er den Patienten über dieses Operationsrisiko nicht aufgeklärt hat?

onlineurteile.de - Der Patient litt unter einer Hüftkopfnekrose. Das kranke Gelenk wurde operativ durch eine Prothese ersetzt. Sie saß einwandfrei und funktionierte, doch so ganz gelungen war die Operation nicht. Denn Nervenverletzungen führten zu Lähmungserscheinungen. Der Patient warf dem Operateur vor, ihn über dieses Risiko nicht aufgeklärt zu haben und blieb das Honorar schuldig.

Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied auf Klage des Arztes, auf Grund des Behandlungsvertrags mit dem Patienten stehe ihm sein Honorar zu (5 U 2383/03). Führe eine Operation zum Erfolg - und das künstliche Gelenk funktioniere ja -, falle der Anspruch des Operateurs auf Honorar nicht wegen mangelhafter Aufklärung weg. Allerdings könne der Patient deswegen erfolgreich Widerklage erheben und Schadenersatz verlangen.

Es genüge nicht, Patienten vor einem Eingriff allgemein auf mögliche Komplikationen hinzuweisen. Der Arzt hätte dem Mann klar sagen müssen, dass es bei der geplanten Operation zu dauerhaften Lähmungen durch Nervenverletzungen kommen könne - auch wenn dies eher selten sei. Dann hätte der Patient frei entscheiden können, ob er das Risiko eingehen oder lieber noch eine Weile mit seinem Leiden leben wolle. Zudem hätte er sich auf Basis dieser Information überlegen können, ob es nicht besser wäre, die Operation in einer Spezialklinik vornehmen zu lassen.