Kuh "Paula" darf im Wohngebiet bleiben

Tierhaltung in dem Anwesen war "von Alters her" genehmigt

onlineurteile.de - Ein Mann, der früher als Nebenerwerbslandwirt etwas dazu verdient hatte, hält auf seinem Anwesen immer noch einige Tiere, um sich selbst zu versorgen: eine Ziege, einige Schweine und die Kuh "Paula". Eines Tages sollten die Tiere verjagt werden. Der Stall liege mitten in einem Wohngebiet (nämlich im Ortsteil Schafhof in Maulbronn), erkannte das Landratsamt Enzkreis. Dort sei Tierhaltung baurechtlich unzulässig.

Gegen das Verbot zog der Tierhalter vor Gericht und gewann den Prozess gegen das Landratsamt: Die Tierhaltung sei in dem Gebäude von Alters her genehmigt, stellte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim fest (5 S 347/09). Die Familie des Mannes habe dort bis 1973 einen Bauernhof unterhalten, er selbst bis in die 80er Jahre hinein eine Nebenerwerbslandwirtschaft inklusive Tierzucht.

Die Erlaubnis für diese Tätigkeit sei niemals aufgehoben worden oder auf andere Weise verloren gegangen. Auch als der Mann vor etwa 25 Jahren aufgehört habe, als Nebenerwerbslandwirt zu arbeiten, habe er trotzdem noch weiterhin Tiere im Schafhof gehalten. Er habe also nie zu erkennen gegeben oder gegenüber den Behörden die Erwartung geweckt, dass er die Tierhaltung endgültig aufgeben werde.