Kundenbonussystem missbraucht

Dem Tankstellenmitarbeiter durfte aber nicht ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden

onlineurteile.de - An einer Tankstelle erhielten Kunden fürs Tanken Bonuspunkte auf einer Kundenkarte. Ein Mitarbeiter der Tankstelle verbuchte einige Male die Punkte für Tankbeträge von Kunden - die tankten, aber die Kundenkarte nicht nutzten - auf der Kundenkarte eines Kollegen (insgesamt 230 Euro). Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos.

Der entlassene Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage und behauptete, er habe aus Unkenntnis einen Fehler gemacht. Das Landesarbeitsgericht Hessen erklärte die Kündigung für unwirksam: Der Arbeitgeber habe nicht belegen können, dass sich der Mitarbeiter bewusst über ein ihm bekanntes Verbot hinweggesetzt habe (2 Sa 422/10).

Wenn Mitarbeiter Kunden-Bonuspunkte für eigene Zwecke sammelten, sei das zwar ein Fehlverhalten, das den Absichten des Arbeitgebers zuwiderlaufe: Der wolle den Kunden Vorteile zukommen lassen, um sie ans Unternehmen zu binden. So ein Fehltritt rechtfertige aber keine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung, wenn der Mitarbeiter nicht über die Folgen eines Missbrauchs informiert wurde.

Dass die Tankstellenmitarbeiter in das EDV-System zu den Bonuspunkten eingewiesen wurden, sei dafür kein Beweis. Man könne nicht davon ausgehen, dass alle das 30-seitige Bedienerhandbuch komplett durchlesen. Der Arbeitgeber hätte ohne weiteres ein Merkblatt verteilen und unmissverständlich klarstellen können, dass es für Mitarbeiter verboten sei, Kunden-Bonuspunkte sich oder Kollegen gutzuschreiben.