Kunstwerk verschwindet beim Transport

Galerist muss für "Blaue Luftmatratze" 15.000 Euro Schadenersatz zahlen

onlineurteile.de - Das Kunstwerk, eine Gemeinschaftsarbeit von Martin Kippenberger und Albert Oehlens, gehörte einer Frankfurter Kunstprofessorin. Die Künstler hatten auf eine Luftmatratze geschrieben "Ich" - Es", diese Aufschrift sollte ein Psychogramm darstellen. Zudem klebten auf der Luftmatratze zwei Fotos der Künstler; sie zeigten die Künstler mit Sonnenbrillen und weit herausgestreckten Zungen. 2001 beauftragte die Eigentümerin einen Kölner Galeristen damit, dieses Kleinod zu verkaufen.

Ein Spediteur holte das Kunstwerk ab, das jedoch nie in Köln ankam. Das behauptete zumindest der Galerist, der nun für den Verlust geradestehen sollte. Die Kunstprofessorin forderte 20.000 Euro Schadenersatz. 15.000 Euro hatte ihr das Landgericht nach Anhörung eines Kunstsachverständigen zugestanden. Über die Berufung hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln zu entscheiden (1 U 4/07).

Der Vorsitzende Richter nahm es mit Humor und erinnerte an das Verschwinden einer "Fettecke" von Joseph Beuys, die von einer Putzfrau entsorgt worden war. Vielleicht, so vermutete der Richter, sei das Kunstwerk umgedreht und deshalb mit einer normalen Luftmatratze verwechselt worden ...

Jedenfalls hafte der Galerist für den Verlust, weil er den verantwortlichen Spediteur beauftragt habe. Angesichts der besonderen Schwierigkeit, bei Kunstwerken dieser Art ihren Wert einzuschätzen, riet das OLG zum Vergleich. Man einigte sich schließlich auf die Summe, die auch das Landgericht schon für angemessen gehalten hatte, auf 15.000 Euro.