Kurz vor dem Tod die Ex-Frau erneut geheiratet

Steht ihr trotz einer Ehe von nur sieben Tagen Dauer Witwenrente zu?

onlineurteile.de - 2002 hatte sich das Paar nach 30 Jahren Ehe scheiden lassen: Die Beziehung war an der Alkoholabhängigkeit des Mannes gescheitert. Im September 2010 heiratete die 61-Jährige den unheilbar kranken Ex-Mann erneut. Eine Woche später starb er an Krebs. Nun beantragte die Frau Witwenrente.

Das lehnte der Rentenversicherungsträger ab und verwies auf das Sozialgesetzbuch: Demnach setzt Witwenrente voraus, dass die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Andernfalls "wird angenommen", dass die Heirat nur bezweckte, dem Überlebenden Rente zu verschaffen. Zum Zeitpunkt der Eheschließung sei der Verstorbene schon so geschwächt gewesen, dass er nicht einmal mehr eine Chemotherapie machen konnte, so der Rentenversicherungsträger. Dass der Tod unmittelbar bevorstand, habe allen Beteiligten klar sein müssen.

Trotzdem sprach das Sozialgericht Heilbronn der Frau Witwenrente zu (S 11 R 561/12). Es ließ sich von der Witwe und den drei Kindern des Paares davon überzeugen, dass "wahre Liebe" und der Wunsch, "vor Gott ins Reine zu kommen", das wesentliche Motiv für die zweite Heirat waren.

Ihr Mann habe sich völlig verwandelt, so die Witwe. Er habe nicht mehr getrunken und zum Glauben zurückgefunden. Daher hätten sie sich versöhnt und die Ehe faktisch schon vor vielen Monaten wieder aufgenommen. Vom Beginn seiner Krankheit bis zum Tod habe sie ihren Mann gepflegt. Sie habe zwei eigene Renten und 160.000 Euro Vermögen, sei also wirtschaftlich abgesichert. Auf den Pflichtteil habe sie verzichtet, nur die Kinder beerbten ihren Vater.

Deshalb glaubte ihr das Sozialgericht, dass finanzielle Beweggründe bei der Heirat keine Rolle spielten: Die tief religiöse Frau habe glaubwürdig und wahrhaftig über ihre Ehe gesprochen. Wenn eine Ehe aus Liebe und aus religiösen Motiven geschlossen werde, stehe der Frau trotz extrem kurzer Ehedauer Witwenrente zu.