Lackschaden auf dem Campingplatz

Dauercamper schleudert mit dem Motor-Rasenmäher Stein durch die Luft

onlineurteile.de - Ein gemütliches Wochenende auf dem Campingplatz sollte es werden. Ein Ehepaar mietete für Wohnwagen und Auto einen Stellplatz. Gegenüber "wohnte" ein Dauercamper, der sich dort häuslich eingerichtet hatte. Um seinen Wohnwagen herum hatte er sogar einen Rasen angelegt. Den mähte der Dauercamper an diesem Wochenende. Als er sich mit dem Rasenmäher dem Schotterweg zwischen den Stellplätzen näherte, wirbelte er einen Stein auf. Der flog hoch durch die Luft und schlug auf dem Wagen des Wochenend-Nachbarn auf. 607 Euro musste der Autobesitzer für die Reparatur des Lackschadens ausgeben.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg bekommt er dafür keine Entschädigung (644 C 241/03). Darauf hätte der Autobesitzer nur einen Anspruch, wenn der Camping-Nachbar den Rasen vor dem Mähen nicht nach Steinen abgesucht hätte. Eben dies behauptete aber der Dauercamper - schwer zu widerlegen. Bei professioneller Pflege von Grünanlagen seien strengere Maßstäbe anzulegen, erläuterte der Amtsrichter. Wenn aber eine Privatperson im Garten oder auf dem Campingplatz einen Motor-Rasenmäher einsetze, könne man nicht die gleichen Vorsichtsmaßnahmen verlangen. Es genüge, wenn ein Hobbygärtner die Rasenfläche vor dem Mähen kontrolliere.