Ladung verrutscht nach Vollbremsung

Versicherung weigert sich, den Schaden am Fahrzeug zu ersetzen

onlineurteile.de - Ein Lastwagen wechselte auf der Autobahn plötzlich die Spur und scherte ganz knapp vor einem anderen Laster ein. Dessen Fahrer sah sich gezwungen, voll auf die Bremse zu treten, um einen Auffahrunfall zu vermeiden. Doch dadurch handelte er sich anderen Schaden ein: Beim Bremsmanöver verrutschte die Ladung und beschädigte die Zugmaschine. Der Eigentümer des Lasters wandte sich an seine Vollkaskoversicherung: Sie müsse den Schaden regulieren, weil er durch den Versuch entstanden sei, einen Schadensfall zu verhindern. Es handle sich also um so genannte "Rettungskosten".

Der Vollkaskoversicherer wollte davon nichts wissen: Wenn der Fahrer gebremst habe, sei das eine rein instinktive Schreckreaktion gewesen und nicht der Versuch, "Schaden abzuwenden". Das Oberlandesgericht Hamm entschied den Streit zu Gunsten des Versicherungsnehmers (20 U 48/04).

Auch wenn der Fahrer schnell und möglicherweise spontan reagiert habe, sei dies keine Reflexbewegung gewesen, so die Richter, sondern eine vom Willen des Fahrers gesteuerte Handlung. Wäre der hintere Fahrer nicht voll auf die Bremse gestiegen, hätte es einen Auffahrunfall gegeben. Nur so habe der Fahrer eine Kollision vermeiden können, also sei das Bremsen objektiv als "Rettungsmaßnahme" einzustufen - auch wenn sie ihren Zweck verfehlte. Der Versicherer müsse den Schaden regulieren und zwar ohne Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung.