Lahmer Gaul
onlineurteile.de - Hobby-Gespannfahrer H kaufte im November 2006 von einer Pferdezüchterin Warmblutpferde für den Fahrsport, darunter das Pferd U. Im schriftlichen Kaufvertrag sicherte die Verkäuferin zu, dass es gesund sei und keine verdeckten Mängel habe. H verkaufte das Tier bald weiter. Der Käufer war mit dem Fahrpferd unzufrieden und ließ es vom Tierarzt untersuchen.
Der Tierarzt diagnostizierte Lahmheit, die er auf Arthrose am linken Vorderbein zurückführte. Für Fahrsport sei U ungeeignet, erklärte er. H machte den Weiterverkauf rückgängig und verlangte seinerseits von der Züchterin den Kaufpreis für U zurück. Da die vertragliche Vereinbarung nicht eingehalten worden sei, mache er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch.
Das dürfte er nur, wenn das Pferd erwiesenermaßen bereits bei der Übergabe krank gewesen wäre, stellte das Oberlandesgericht Zweibrücken fest (4 U 34/10). Davon könne aber keine Rede sein. Die Verkäuferin habe zugesichert, dass das Tier ihrem Wissen nach gesund und für den Fahrsport geeignet war - im November 2006. Sie hafte aber nicht für den Fortbestand dieses Zustandes.
Lebewesen entwickelten sich nun einmal, nicht jedes Tier habe "ideale Anlagen". Das sei für sich genommen nicht vertragswidrig. Dass U bei der Übergabe an Käufer H lahmte, sei auszuschließen. Immerhin habe er das Pferd zunächst selbst als Fahrpferd benutzt und nach zwei Monaten - offenbar auch als mangelfrei - weiterverkauft.
Möglicherweise sei die im Februar 2007 beim Röntgen festgestellte Arthrose im Herbst bereits vorhanden gewesen. Die Arthrose beeinträchtige jedoch die Brauchbarkeit von U als Fahrpferd nicht. Und dass es die Arthrose war, die zum Lahmen des Tieres führte, stehe damit keineswegs fest: Lahmheit sei ein Symptom, das auf verschiedenen Ursachen beruhen könne.