Landesmuseum Niedersachsen kaufte geklautes Gemälde …

… unter verdächtigen Umständen: Museum muss den "Tiepolo" zurückgeben

onlineurteile.de - Nach langem Rechtsstreit steht nun fest, dass das Landesmuseum Niedersachsen ein - 1985 erworbenes - Gemälde des italienischen Malers Giovanni Battista Tiepolo ("Il Miraculo di Sant Antonio") herausgeben muss. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschied den Prozess zu Gunsten der - inzwischen verstorbenen - rechtmäßigen Eigentümerin aus Italien (4 U 30/08). Ihre Interessen vertrat zuletzt die Testamentsvollstreckerin.

Ein fingierter Diebstahl sei auszuschließen, so das OLG, weil das Bild nicht versichert gewesen sei. Dokumente belegten, dass die verstorbene Klägerin das Gemälde von ihrem Vater - als Teil der bekannten "Sammlung Modiano" - geerbt habe. Es sei Ende 1978 aus ihrer Pariser Wohnung gestohlen worden. Den Einbruch habe die Eigentümerin sofort bei der französischen Polizei angezeigt und bei der zuständigen Stelle des Louvre, welche die Ausfuhrgenehmigungen für Gemälde erteile.

Das Landesmuseum könne sich nicht darauf berufen, das Bild damals "in gutem Glauben" daran erworben zu haben, dass die Verkäuferin die rechtmäßige Eigentümerin war. Denn der wissenschaftliche Mitarbeiter, der damals im Auftrag des Museums das Bild kaufte, habe sich leichtfertig über massive Verdachtsmomente hinweggesetzt, die auf eine dubiose Herkunft hindeuteten.

Er habe gewusst, dass das Bild für die "Sammlung Modiano" registriert war. Also habe ihm auch klar sein müssen, dass der Kaufpreis von einer Million französischer Franc weit unter dem tatsächlichen Wert des Gemäldes lag. Auch angesichts der Umstände des Transports hätte sich dem Mitarbeiter ein Verdacht geradezu aufdrängen müssen - sei das Gemälde doch in einer Reisetasche zwischen zwei Buchdeckeln per Flugzeug nach Deutschland gebracht worden.

Die Zollformalitäten habe die französische Verkäuferin umgangen - also die eigentlich fällige Einfuhrumsatzsteuer hinterzogen - und beim Louvre keine Ausfuhrgenehmigung eingeholt. Darüber hinaus habe der Einkäufer des Museums dem Überbringer des Bildes eine Empfangsquittung ausgestellt, die den Eindruck erweckte, das Land Niedersachsen habe das Gemälde von einem deutschen Verkäufer erworben.