Landwirt verkauft Baugrundstücke

Finanzamt streicht Steuervergünstigung: Gewerblicher Grundstückshandel?

onlineurteile.de - Ein Landwirt verkaufte zwischen 1994 und 1997 59 Baugrundstücke, die er zuvor landwirtschaftlich genutzt hatte. Beim Verkauf erzielte er einen Gewinn von insgesamt 2,8 Millionen Mark.

Gemäß § 6 b des Einkommensteuergesetzes können Steuerpflichtige nach dem Verkauf von Grund und Boden aus dem Gewinn Rücklagen bilden und so die zu versteuernde Summe mindern. Das beabsichtigte auch der Bauer, doch die Finanzbeamten machten ihm einen Strich durch die Rechnung: Er betreibe gewerblichen Grundstückshandel, meinten die Beamten. Dafür gelte die Vergünstigung nicht. Denn der Landwirt habe seine Grundstücke nicht nur verkauft, sondern die Planung des Baugebiets engagiert begleitet und kontinuierlich dessen künftige wirtschaftliche Nutzung beeinflusst.

Der Bundesfinanzhof wies diese Argumentation zurück (IV R 38/03). Allein mit der Übernahme von Kosten der Erschließung und Einflussnahme auf die Planung begründe der Grundstücksverkäufer noch keinen gewerblichen Grundstückshandel. Der Grundstücksverkauf bleibe - unabhängig von der Größe des verkauften Geländes und der Höhe des Gewinns - Nebengeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Die Finanzbeamten dürften dem Landwirt daher die Steuervergünstigung für den Verkauf von Grundstücken nicht verwehren.