Lange Ferien beim Papa ...

Entfällt dadurch der Unterhaltsanspruch des Kindes?

onlineurteile.de - Nach der Scheidung eines Ehepaars bekam die Mutter das Sorgerecht für das gemeinsame Kind. Über die Höhe des Kindesunterhalts wurde noch vor Gericht gestritten. In dieser Zeit verbrachte das Kind die Schulferien beim Vater. Der war deshalb der Ansicht, die Mutter könne für diese Wochen keinen Unterhalt fordern. Schließlich habe er ja für alles gesorgt, was das Kind brauchte.

Prinzipiell ändere sich durch einen Urlaub beim unterhaltspflichtigen Vater nichts, erklärte das Oberlandesgericht Köln (14 WF 175/04). Der Schwerpunkt der Erziehung liege weiterhin bei der Mutter, also könne sie auch die Ansprüche ihres Kindes auf Unterhalt geltend machen. Allerdings könne eine Kürzung des Barunterhalts in Frage kommen, wenn der Umgangsberechtigte die Urlaubskosten decke und der Aufenthalt "über den üblichen zeitlichen Rahmen" hinausgehe. Ab wann das zutrifft, ließ das Gericht jedoch offen: Mit diesem Punkt muss sich demnächst das Familiengericht befassen.