Laster verliert nachts Papierladung auf der Autobahn
onlineurteile.de - Es war 2.30 Uhr in der Nacht, er war müde, und schon war es geschehen: Erst in letzter Sekunde merkte der Lastwagenfahrer, dass sein Laster nach rechts von der Fahrbahn abkam. Beim Gegenlenken kam der Anhänger ins Schleudern - und tonnenweise Papier wurde auf der Autobahn verstreut. Der Lastwagenfahrer hielt sofort an, schaltete die Warnblinkanlage ein, stellte in 500 Meter Entfernung ein Warndreieck auf, doch das war alles nicht genug. Ein Wagen raste in das Papier, drehte sich und knallte gegen den Anhänger.
Der Beifahrer war sofort tot. Der Autofahrer kam schwer verletzt davon, blieb jedoch dauerhaft gehbehindert. Er verklagte den Lkw-Fahrer und dessen Kfz-Versicherung auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. 30 Prozent des Schadens müssten die Beklagten übernehmen und 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, entschied das Oberlandesgericht Koblenz (12 U 1262/03).
Denn der Lkw-Fahrer habe den ersten Unfall grob fahrlässig verursacht, indem er übermüdet und zu schnell gefahren sei. Wer so ein "gefährliches Hindernis" schaffe, hafte grundsätzlich für einen Folgeunfall - auch wenn er anschließend das ihm "subjektiv Mögliche zur Verhinderung eines Auffahrunfalls" tue. Objektiv betrachtet, reichten Warndreieck und Blinkanlage nicht aus, um zu signalisieren, dass beide Fahrbahnen der Autobahn gesperrt seien.
Allerdings sei der Autofahrer überwiegend für den Unfall und dessen schwerwiegende Folgen verantwortlich. Zum einen habe er gegen das Sichtfahrgebot verstoßen. Gerade bei Dunkelheit müsse jeder so fahren, dass er vor Hindernissen rechtzeitig anhalten könne - die Ladung weißen Papiers hätte er auf gerader Strecke eigentlich auch im Dunkeln sehen können. Zum anderen habe der Autofahrer die Warnsignale ignoriert und nicht gebremst. Obendrein sei er nicht angegurtet gewesen und hätte eigentlich sowieso nicht hinter dem Steuer sitzen dürfen, weil er Fahrverbot hatte. (Wegen Fahrens ohne Führerschein und fahrlässiger Tötung des Beifahrers wurde der Autofahrer zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt.)