Laster war zu hoch
onlineurteile.de - Ein Lkw-Fahrer hatte nicht aufgepasst: Weil der Aufbau seines Fahrzeugs für eine Durchfahrt zu hoch war, beschädigte er eine Höhenleiteinrichtung. Hinter ihm fahrende Personen beobachteten von weitem, wie der Laster nach einem lauten Knall anhielt. Dennoch suchte der Fahrer das Weite, nachdem er Teile eines zerbrochenen Verkehrszeichens von der Fahrbahn geräumt hatte, und meldete den Unfall nicht. Zwei Wochen später machte ihn die Polizei ausfindig, die wegen Unfallflucht ermittelte. Später forderte die Kommune vom Arbeitgeber des Fahrers - als Halter des Fahrzeugs - Schadenersatz.
Der Brummi-Fahrer stritt alles ab und bezichtigte den Hauptzeugen, einen anderen Lkw-Fahrer, der Lüge: Er sei weit hinter ihm gewesen und könne überhaupt nichts gesehen haben. Doch beim Oberlandesgericht (OLG) Celle halfen keine Ausflüchte (14 U 112/03). Im Prinzip seien Aussagen von Zeugen, die erst durch einen "Knall" auf einen (bereits geschehenen) Unfall aufmerksam würden, mit Vorsicht zu genießen, räumte das OLG ein. Denn diese könnten nur aus der Situation nach dem Unfall Rückschlüsse auf den Unfallhergang ziehen. Der Beweiswert solcher Zeugenaussagen sei daher beschränkt.
Doch hier liege der Fall anders. Der nachfolgende Fahrer habe das Aufprallgeräusch gehört und gesehen, wie sich unmittelbar danach die Höheneinrichtung "richtig schön weggedreht" habe und "auf die Seite gefallen" sei. Es gebe keinen Zweifel an der Aussage dieses Zeugen, der den Parteien völlig unbeteiligt gegenüberstehe. Dass der verdächtigte Lkw-Fahrer die Bruchstücke des Verkehrszeichens von der Straße geräumt habe, beweise im Übrigen zur Genüge, dass er den Unfall verursacht und bemerkt habe. Der Halter des Fahrzeugs müsse daher für den Schaden geradestehen.